Geschützte Website-Bereiche
Bestimmte Dokumente, Buchungen oder Funktionen sollen nicht für jeden Besucher sichtbar sein. Bevor ein geschützter Bereich gebaut wird, muss klar sein, wer hinein darf, was einzelne Nutzer sehen können und wie Zugänge erteilt, geändert oder beendet werden.
Welcher Schutz wird wirklich benötigt?
Ein passwortgeschützter Download stellt andere Anforderungen als ein Kundenkonto mit eigenen Buchungen. Ein Freigabeformular wiederum folgt einem anderen Weg als ein Mitgliederportal mit mehreren Rollen. Deshalb wird nicht zuerst eine beliebige Login-Funktion ausgewählt.
Sie beschreiben die vorgesehenen Nutzergruppen und bringen Beispiele für geschützte Inhalte oder Funktionen mit. Benötigt werden außerdem die gewünschten Rechte, der geplante Anmeldeweg, typische Änderungen eines Zugangs und die Systeme, mit denen der Bereich später zusammenarbeiten soll. Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen Ihres Unternehmens fließen als verbindliche Vorgaben in die Planung ein.
Aus Rollen wird ein verständlicher Zugriffsplan
Kunden KI ordnet, welche Rolle welche Inhalte oder Funktionen verwenden darf. Geplante Anmelde-, Freigabe- und Wiederherstellungswege werden zusammen mit erlaubten, abgelehnten und nicht mehr gültigen Zugängen betrachtet. Daraus entsteht eine Systemskizze mit Rollen, Datenwegen, Schnittstellen und Anforderungen an den späteren Betrieb.
Der Blueprint zeigt, ob eine begrenzte Standardlösung ausreicht oder ob ein individuelles Portal beziehungsweise eine Web-Anwendung geplant werden muss. Auf dieser Grundlage kann ein Angebot für die passende Umsetzung entstehen. Wesentliche Hindernisse werden vorher benannt.
Ein kleiner Kundenbereich kann zum Beispiel freigegebene Dokumente nach einer Anmeldung bereitstellen. Sobald verschiedene Nutzergruppen eigene Daten, Buchungen oder Arbeitsabläufe erhalten, wächst daraus ein deutlich umfangreicheres System.
Diese Erklärungskarte ist nicht direkt kaufbar und nennt deshalb keinen öffentlichen Festpreis. Produktive Entwicklung, Gebühren externer Dienste sowie Rechts- und Datenschutzgutachten gehören nicht zur Planung.
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